Neuer Hygieneplan / Hospitalisierungs-Inzidenz / Maskenpflicht / GTS
Liebe Eltern,
Erziehungsberechtigte
und Schüler/innen,
das bisher geltende Warnstufensystem anhand der drei Inzidenzen wird mit Inkrafttreten der 28. CoBeLVO ab Mittwoch, 24.11.2021, nicht fortgeführt. Stattdessen ist nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Es gelten jeweils landeseinheitliche Maßnahmen.
Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben:
Allgemeiner Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz
(13. Fassung, gültig ab 06. Dezember 2021)
Konzept Selbsttests an Schulen in Rheinland-Pfalz
(gültig ab 06. Dezember 2021)
Tagesaktuelle Informationen zur Hospitalisierungs-Inzidenz erhalten Sie auch in den Corona-Infos der Stadt Worms auf www.worms.de
Das Wichtigste auf einen Blick
3G für Besucherinnen und Besucher der Pfrimmtal-RS plus
Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, dürfen nach §28b Infektionsschutzgesetz das Schulgebäude nur betreten, wenn sie einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder negative Testung bei sich führen. Wir bitten aus diesem Grund sich beim Sekretariat der Pfrimmtal-RS plus entsprechend anzumelden.
Mindestabstand
Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, der Mindestabstand von 1,5 m. Vom Abstand darf nur abgewichen werden, wenn es für den Unterrichtsbetrieb im regulären Klassen- und Kursverband zwingend erforderlich ist.
Testung auf SARS-CoV-2 in Schulen
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler wird weiterhin montags und mittwochs stattfinden.
Durchmischung der Lerngruppen
Von der Durchmischung der Lerngruppen sollte abgesehen werden, wenn dies aus schulorganisatorischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist. Kommen in einer Lerngruppe Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen zusammen, ist auf eine „blockweise“ Sitzordnung der Teilgruppen zu achten.
Maskenpflicht aufgrund der Corona-Bekämpfungsordnung (CoBeLVO) in Verbindung mit dem Hygieneplan
Die Maskenpflicht gilt für alle Personen im gesamten Schulgebäude. Dies gilt auch am Platz im Unterricht, nicht aber im Freien.
Eine Befreiung der Maskenpflicht beim Essen und Trinken
Soweit dies zur Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) erforderlich ist, kann die Maske abgesetzt werden. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch durchgehend in der Mensa.
Für Ganztagsschulen in Angebotsform gilt:
- In der Ganztagsschule gilt ab sofort die erweiterte Beurlaubungsregelung. Eltern und Sorgeberechtigte haben damit die Möglichkeit, ich Kind auf Antrag durch die Schulleitung von der Teilnahmeverpflichtung am Ganztag zeitlich begrenzt befreien zu lassen. Möglich ist eine vollumfängliche Beurlaubung von der Teilnahme am Ganztag oder auch nur von Teilen /z.B. AG-Angebote ab 15.00 Uhr)
- Die erweiterte Beurlaubungsregelung ist zunächst befristet für die Zeit, in der an allen Schularten die Maskenpflicht im Unterricht gilt.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Gnädig, M.A.
Rektorin
Pfrimmtal-Realschule plus