Hausordnung
Vereinbarungen,
die das Miteinander an unserer Schule regeln
- Wir, alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, sind für ein geordnetes Schulleben mitverantwortlich.
- Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.
- Wir achten und respektieren uns gegenseitig.
- Wir sind alle verschieden und das ist in Ordnung.
- Wir lösen Probleme friedlich. Wenn nötig, holen wir uns Hilfe.
- Wir achten das Eigentum anderer.
- Wir halten die Schule sauber.
Diese Hausordnung gilt im gesamten Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände.
Den Anordnungen der Lehrkräfte und des sonstigen Schulpersonals ist Folge zu leisten.
1. Regeln rund um den Unterricht
Unterricht braucht Regeln, damit wir in Ruhe gut lernen können.
Wir begegnen allen Menschen mit Respekt.
Wir beleidigen niemanden und verzichten auf Gewalt.
Im Schulgebäude dürfen keine Gegenstände geworfen werden! Ausnahmen sind nur zu unterrichtlichen Zwecken und nur mit Erlaubnis durch eine Lehrkraft zulässig.
Während der Unterrichtszeiten, in den Pausen und in Freistunden darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung verlassen werden!
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
Nach dem Ende des täglichen Unterrichts verlassen wir das Schulgelände umgehend.
Das Fahren von Fahrrädern, Rollern, Krafträdern und ähnlichen Fahrzeugen ist auf dem Schulgelände untersagt.
Skateboards, Inline-Skates und ähnliches dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch eine Aufsichtsperson benutzt werden.
Unterrichtszeiten:
1. Stunde: 08.00 Uhr – 08.45 Uhr
2. Stunde: 08.45 Uhr – 09.30 Uhr
1. PAUSE – 15 Minuten
3. Stunde: 09.45 Uhr – 10.30 Uhr
4. Stunde: 10.30 Uhr – 11.15 Uhr
2. PAUSE – 15 Minuten
5. Stunde: 11.30 Uhr – 12.15 Uhr
6. Stunde: 12.15 Uhr – 13.00 Uhr
MITTAGSPAUSE – 45 Minuten
8 + 9. Stunde: 13.45 Uhr – 15.00 Uhr
10. Stunde: 15.00 Uhr – 16.00 Uhr
Während des Unterrichts und zwischen den Stunden:
- Wir sind ruhig und hören dem Unterricht zu.
- Wir melden uns und arbeiten mit.
- Wir haben alle erforderlichen Unterrichts-Materialien dabei.
- Wir suchen bei einem Wechsel des Lernraums den jeweils anderen Lernraum zügig ohne Umweg und ohne Unterbrechung auf.
- Wir verlassen den Unterricht und während des Unterrichts unser Cluster nur mit Erlaubnis der Lehrkraft oder der Aufsichtsperson.
Pausen:
Pausen dienen der Entspannung und Erholung.
- Wir verbringen die Pausen in den ausgewiesenen Pausenbereichen des Schulgeländes.
- Das Verlassen der ausgewiesenen Pausenbereiche ist untersagt.
- Die Aula und der Essbereich des Kiosks dürfen in der 1. und 2. Pause nur bei Regen- oder Hitzepausen zum Aufenthalt genutzt werden. In der Mittagspause ist die Nutzung von Aula und Kioskbereich gestattet. Die Hausordnung muss hierbei beachtet werden!
- Wir unterlassen Ballspiele und andere gefährliche Spiele auf dem Schulhof. Wir achten darauf, andere nicht zu gefährden
- Im Winter ist das Werfen von Schneebällen verboten.
- Regenpausen und Hitzepausen: Bei starkem Regen oder großer Hitze dürfen die Pausen in der Aula und im Essbereich des Kiosks verbracht werden. Das Stattfinden von Regen- oder Hitzepausen wird von der Schulleitung bekannt gegeben.
2. Im Schulgebäude
Das Schulgebäude behandeln wir pfleglich und schonend, weil wir uns wohl fühlen wollen.
Allgemeines
- Wir drängeln nicht und rennen nicht im Schulgebäude.
- Wir verhalten uns im Schulgebäude ruhig.
A. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
- Cluster 5/6 wird über den Nebeneingang Ost betreten und verlassen.
- Cluster 7/8 wird über den Haupteingang und über den südlichen Treppenaufgang der Aula betreten und verlassen.
- Cluster 9/10 wird über das Treppenhaus Süd betreten und verlassen.
- Fachsäle werden über die entsprechenden Treppenaufgänge der Aula oder durch die Flure des Clusters der gleichen Ebene betreten. Gegebenenfalls darf das Treppenhaus Nord in der 1. und 2. Etage benutzt werden.
B. Kiosk
Der Kiosk umsorgt uns mit Speisen und Getränken wofür wir dankbar sein sollten.
- Einkaufszeiten:
Im Kiosk darf von 7:45 bis 7.55 Uhr, in den Pausen und in Freistunden oder mit Genehmigung der Schulleitung bei Schulveranstaltungen eingekauft werden.
Das Einkaufen während der Unterrichtszeiten ist untersagt! - Der Zutritt zum Kiosk-Bereich, während der 1. und 2. Pausen erfolgt durch den Haupteingang. Durch den Nebeneingang Süd des Kioskbereichs wird dieser verlassen.
Wir stellen uns in einer Reihe an und verlassen den Kioskbereich unmittelbar nach dem getätigten Einkauf. Im gesamten Kioskbereich ist Drängeln und Schubsen untersagt! - Der Aufenthalt im Essbereich und übrigen Kioskbereich ist während der 1. und 2. Pause untersagt!
C. Im Cluster
Im Cluster konzentrieren wir uns auf den Unterricht.
- Das Betreten eines Clusters ist nur den Mitgliedern der dort untergebrachten Klassen oder zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt.
- Die jeweiligen Klassen sind für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Cluster verantwortlich. Zu einem Cluster gehören die Lernräume und der Marktplatz und die jeweiligen Toiletten.
- In den Pausen dürfen die Cluster nur mit Erlaubnis durch eine Lehrkraft oder Aufsichtsperson betreten werden.
- Das Betreten der Flure der Fachsäle ist nur zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt.
- Der Trinkbrunnen eines Clusters steht den Mitgliedern des jeweiligen Clusters zum Trinken und Auffüllen persönlicher Getränkeflaschen zur Verfügung. Auf Sauberkeit und Hygiene ist hierbei zu achten.
D. Toiletten
Die Toiletten verlassen wir in dem Zustand, in dem wir sie gerne vorfinden würden.
- Der Besuch der Toilette ist nur zu ihrer sachgemäßen Nutzung gestattet.
- Der Toiletten-Besuch sollte nach Möglichkeit zu Beginn oder Ende einer Unterrichtsstunde erfolgen.
- Der Besuch der Toilette während des Unterrichts ist nur in der Toilette des Clusters, in dem der jeweilige Unterricht stattfindet, gestattet.
- Die Toilette für die 1. und 2. Pause befindet sich in der diversen Toilette des Clusters 5/6 beim Nebeneingang Ost.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dazu verpflichtet, die Toiletten so zu benutzen, dass dadurch die Nutzung für andere Personen nicht eingeschränkt wird.
E. Unterrichtsentfall
- Bei Unterrichtsentfall dürfen die Aula und der Essbereich des Kiosks genutzt werden.
- Lernmittel-Raum I darf bei Unterrichtsentfall zur Stillarbeit an Schulaufgaben genutzt werden. Die Nutzung ist im Sekretariat anzumelden.
F. Aula
Die Aula ist ein Ort der Versammlung und der Kommunikation.
- Die Aula darf entsprechend den Regelungen in 1. und 2.F und zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden.
- Der Verzehr von Essen und Genussmitteln ist in der Aula untersagt.
- Das Trinken ist auf den beweglichen Sitzmöbeln der Aula untersagt.
3. Schulgelände
Das Schulgelände ist unser Aufenthaltsort für viele Stunden an 5 Tagen in der Woche.
- Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden. Dabei ist auf die vorgeschriebene Mülltrennung zu achten.
- Ein ständig wechselnder Ordnungsdienst sorgt für Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände.
Das Hinterlassen von Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter kann mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet werden!
4. Rauchen, Alkohol und andere Drogen
Das Mitführen oder Konsumieren von Tabakerzeugnissen, Alkohol und anderen Drogen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
5. Waffen und waffenähnliche Gegenstände
Gewalt löst keine Probleme!
Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist an unserer Schule untersagt.
6. Elektronische Geräte
Elektronische Geräte sollen uns dienen, wir sind nicht von ihnen abhängig!
Alle Arten von elektronischen Geräten dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude von Lernenden nur zu unterrichtlichen Zwecken und nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder Aufsichtsperson benutzt werden.
Vor Betreten des Schulgeländes sind solche Geräte auszuschalten. Während des Aufenthalts auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude sind die Geräte in einer Tasche oder einem Schließfach aufzubewahren.
Jegliche Telekommunikation und Ton- oder Bildaufnahmen sind Lernenden auf dem Schulgelände und im Schulgebäude untersagt. Schulfremden Personen sind Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
7. Wertsachen
Wertsachen sollten zuhause bleiben!
Das Mitbringen von Wertgegenständen (u.a. Uhren, Schmuck, elektronische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr und auf persönliche Verantwortung. Für abhanden gekommene oder beschädigte Wertsachen wird von der Schule kein Ersatz geleistet.
8. Schließfächer
Die Schließfächer dienen der Aufbewahrung von privaten Gegenständen.
- Die vorhandenen Schließfächer sind nicht Eigentum der Schule und müssen von der entsprechenden Firma gemietet werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für in den Schließfächern aufbewahrte Gegenstände.
- Die Schließfächer dienen zur Aufbewahrung persönlicher Wertsachen während der Unterrichtszeit. Zur Aufbewahrung der Schulmaterialien stehen Fächer in den Lernräumen zur Verfügung.
- Die Spinde dürfen nur vor der 1. Unterrichtsstunde und nach der letzten Unterrichtsstunde oder mit Erlaubnis einer Aufsichtsperson aufgesucht werden.
9. Kleidung
Kleidung ist ein Zeichen von Respekt gegenüber seinen Mitmenschen.
Im Schulgebäude tragen wir keine Kopfbedeckungen. Davon ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen oder medizinischen Gründen getragen werden. (Die Schule behält es sich vor, gegebenenfalls einen Nachweis zu verlangen.)
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude gilt:
- Wir tragen angemessene Kleidung. Röcke und Hosen reichen mindestens bis 2 Handbreit unterhalb des Gesäßansatzes am Bein.
Oberteile müssen den Bauch vollständig bedecken. Der Ausschnitt darf nicht tiefer als ein klassischer V-Ausschnitt sein. Unterwäsche darf nicht sichtbar sein. - Die Zurschaustellung von Schriftzügen oder Abbildungen diskriminierender oder beleidigender oder gegen geltendes Recht verstoßender Art auf Kleidungsstücken, Gepäckstücken oder Gebrauchsgegenständen ist untersagt.
10. Essen und Getränke
Essen und Getränke sollten nahrhaft und gesund sein und wertgeschätzt werden.
- Das Mitführen und Konsumieren koffeinhaltiger Getränke und von Energy-Drinks ist Lernenden auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude untersagt.
- Das Kauen von Kaugummi ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten.
Schlussbestimmung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung der Pfrimmtal Realschule plus behalten wir uns vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch der Ausschluss von Lernenden vom jeweiligen Unterricht.