Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe
Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann. Die Anträge auf Gewäh-rung von Lernmittelfreiheit mit den entsprechenden Einkommensnachweisen sind bis zu diesem Tag bei der Schule oder dem Schulträger (Stadtverwaltung Worms, Abt. 4.03 – Schulverwaltung, Marktplatz 10, 67547 Worms) einzureichen.
Entsprechende Anträge liegen in den Schulen vor oder können bei Bedarf auch unter der Internetseite bildung.rlp.de oder www.worms.de ausgedruckt werden.





















