Update zur Testpflicht bzw. zur Selbsttestung in der Schule
liebe Erziehungsberechtigte,
- Die Testpflicht ist grundsätzlich als Selbsttestung in der Schule zu erfüllen.
- Die Testung der SchülerInnen findet immer montags und mittwochs in der ersten Unterrichtsstunde statt. Bei täglichem Wechselunterricht immer montags-donnerstags
- Die Schulgemeinschaft hat in ihrer Gesamtkonferenz am 05.05.2021 bestimmt, dass derzeit eine zuhause durchgeführte Testung durch die Eltern/ Erziehungsberechtigten nicht akzeptiert wird
- Für die Befreiung der Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen gilt folgendes, bitte lesen Sie dazu die Informationen:
Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen in RLP,
Stand: 10.05.2021, Seite 4
Elternanschreiben Befreiung der Testpflicht,
Stand: 11.05.2021
Wenn Sie noch Klärungsbedarf haben, rufen Sie uns an!
Mit freundlichen Grüßen
Simone Gnädig, M.A.
Rektorin