Notbremse-Gesetz wird umgesetzt

23. April 2021 | Corona, Informationsschreiben

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

UPDATE (22.04.21): Ab Montag, dem 26.04.2021 wird in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz das sogenannte Notbremse- Gesetz umgesetzt. Was bedeutet das?

  • Testpflicht für alle SchülerInnen
  • Für Rheinland-Pfalz gilt bis zu den Pfingstferien grundsätzlich Wechselunterricht
    • Wenn jedoch die 7-Tage- Inzidenz in den Landkreisen oder kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz jedoch den Übergang in den Fernunterricht vor.
    • Die Wiedereröffnung der Schule findet statt, wenn die 7 Tage- Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165 tritt.
  • Notbetreuung findet weiterhin für die SchülerInnen der 5.-7. Klassen sowie für alle die zusätzliche Unterstützung brauchen statt.

Bitte lesen Sie dazu die Schreiben von Frau Dr. Hubig, Bildungsministerium RP

Mit freundlichen Grüßen
Simone Gnädig, M.A.
Rektorin



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