Notbremse-Gesetz wird umgesetzt
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
UPDATE (22.04.21): Ab Montag, dem 26.04.2021 wird in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz das sogenannte Notbremse- Gesetz umgesetzt. Was bedeutet das?
- Testpflicht für alle SchülerInnen
- Für Rheinland-Pfalz gilt bis zu den Pfingstferien grundsätzlich Wechselunterricht
- Wenn jedoch die 7-Tage- Inzidenz in den Landkreisen oder kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz jedoch den Übergang in den Fernunterricht vor.
- Die Wiedereröffnung der Schule findet statt, wenn die 7 Tage- Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165 tritt.
- Notbetreuung findet weiterhin für die SchülerInnen der 5.-7. Klassen sowie für alle die zusätzliche Unterstützung brauchen statt.
Bitte lesen Sie dazu die Schreiben von Frau Dr. Hubig, Bildungsministerium RP
Konzept Selbsttests an Schulen
Konzept Selbsttests an Schulen mit Markierung der Änderungen
Qualifizierte Selbstauskunft Selbsttest SARS-CoV-2
Elterninfo zum Umgang mit positiven Testergebnissen
Infoblatt volljährige SuS zum Umgang mit positiven Testergebnissen
Datenschutzinfo zu SARS-CoV-2 Tests an der Schule
Mit freundlichen Grüßen
Simone Gnädig, M.A.
Rektorin