Neue Corona-Bekämpfungsverordnung
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
nach der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung wird nun dreimal die Woche in der Schule auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet.
Gemäß § 14 Abs. 1 der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, oder die dreimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Die Testungen finden grundsätzlich montags, mittwochs und freitags statt.
Folgende Regelungen gelten bezüglich Testung: