Menschenrechtstafel

3. Dezember 2023 | Schulleben

Die Menschenrechtstafel ist nun im Eingangsbereich angebracht.

Sie wurde uns 2013 von dem Soroptimist International Club Worms überreicht und war in den vergangenen Jahren am Standort Grabenstraße in unserer Dependance in der Aula befestigt.
Zu sehen ist Auszüge aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
GG, Artikel 1, Absatz 1, Satz 1

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

GG, Artikel 2

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

GG, Artikel 3



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