Förderangebote für Kinder

Förderverein Pfrimmtal-Realschule plus e.V.

Recht auf Teilnahme

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).

Je nachdem, welche finanzielle Unterstützung Ihre Familie bereits erhält, steht Ihnen auch die entsprechende Behörde zur Seite:

1. Wenn Ihre Familie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhält: das Jobcenter Worms

Ein Förderantrag ist beim Jobcenter zu stellen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Jobcenters Worms.

2. Wenn Ihre Familie Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhält: die Stadtverwaltung Worms

Eltern, die kein Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten, jedoch andere Leistungen (z.B. Erwerbsminderungsrente, Wohngeld, Kinderzuschlag, Eingliederungshilfe, Pflegegeld etc.) sind ebenfalls förderberechtigt! Gleiches gilt für Eltern, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung Worms.

In den hinterlegten Informationen wird von den „Leistungen nach SGB XII“ gesprochen. Die genauere Definition hierzu kann Wikipedia unter folgendem Link entnommen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6lftes_Buch_Sozialgesetzbuch

Leistungen nach dem AsylbLG können hier nachgelesen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz

Unsere Bitte als Förderverein der Pfrimmtal-Realschule plus:

Liebe Eltern, bitte nutzen Sie die oben genannten Chancen und beantragen Sie die finanzielle Förderung der Ausflüge für ihr Kind! Ihr Kind hat einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Klassenausflügen jeglicher Art!!!

Sollte eine Finanzierung über oben genannte Wege nicht oder nicht vollständig möglich sein, so kann der Ausflug gegebenenfalls freiwillig vom Förderverein unterstützt werden. Wir wollen, dass ihr Kind sich in der Schule und im Klassenverband wohlfühlt und nicht aus finanziellen Gründen die Ausflüge des Klassenverbandes nicht mitmachen kann!!!

Als Förderverein haben wir dann nur eine Bitte: Wenn Sie (noch) nicht Mitglied des Fördervereins sind, sollten Sie spätestens mit einem Antrag auf Förderung des Klassenausflugs durch den Förderverein Mitglied in diesem sein bzw. werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 € / Jahr (also 1 € im Monat!). Entsprechende Mitgliedsanträge erhalten Sie beim Sekretariat der Schule (Frau Marz) oder über den jeweiligen Klassenlehrer. Ebenso kann der Mitgliedsantrag unter diesem Link von der Homepage der Schule heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Förderverein →

Weitere Förderungen:

Liebe Eltern, Sie haben gegebenenfalls noch weitere Möglichkeiten der Förderung: Unabhängig von einem Klassenausflug gibt es für einkommensschwache Familien / Eltern mit Kindern über das Kindergeld hinaus noch den KINDERZUSCHLAG. Dies ist sozusagen ein 2. Kindergeld! Haben Sie diesen schon beantragt? Nein? Auf der Webseite der Arbeitsagentur finden Sie die entsprechenden Informationen und Antragsformulare.

Sie kommen mit den Anträgen nicht klar? Fragen Sie Freunde, Familie, Nachbarn oder direkt beim Amt um die entsprechende Unterstützung! Die Mitarbeiter der Ämter sind verpflichtet Sie bei der Bearbeitung der Anträge zu unterstützen! Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen!!!

Der Förderverein der Pfrimmtal-Realschule PLUS

 

Aktualität zuletzt überprüft am 10.05.2018